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Vermittlungsbedingungen (AGB)

V4.05 / Stand 05.05.2010

Von Agentur "Aupair For Kids", Tatiana Ortmann, München, im Folgenden auch als "Auftragnehmer" bezeichnet.
Wir vermitteln Au-pairs an deutsche Gastfamilien, im Folgenden auch als "Auftraggeber" bezeichnet.
Die Gastfamilie kann auch eine Einzelperson (alleinerziehend) sein.
Es gelten unsere AGB. Die AGB werden durch Unterschrift, oder Ihren Vermittlungsauftrag, oder durch Markieren einer Checkbox bei der Online-Anmeldung anerkannt.
Die zum Zeitpunkt des schriftlichen oder Online-Vermittlungsauftrags gültige AGB ist fester Bestandteil des Auftrags!
Bei Erscheinen einer neuen AGB verliert die vorhergehende Version ihre Gültigkeit und wird durch die neue ersetzt. Bestehende Vermittlungsaufträge werden dadurch nicht beeinflusst.
Die neue Version der AGB gilt als anerkannt, wenn nicht schriftlich durch die Gastfamilie widersprochen wird.
Die aktuellen AGB werden sofort auf unserer Webseite veröffentlicht.
Die Gastfamilie verpflichtet sich, sich über eine neue Version der AGB selbst auf unserer Webseite zu informieren, bevor eine neue Vermittlung in Auftrag gegeben wird.
Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben oder etwas unklar ist, rufen Sie uns bitte einfach an.

Begriffsbestimmung

Im Rahmen der Au-pair-Vermittlung werden verschiedene schriftliche Verträge abgeschlossen.

Der Vermittlungsauftrag zwischen der Gastfamilie und der Au-pair-Agentur "Aupair For Kids".

Der Au-pair-Vertrag zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair.

Wechsel-Aupair: Ein Aupair, das sich bereits als Aupair in Deutschland befindet und die Familie wechseln möchte.

Aupair: Ein Aupair, das die Aupair-Tätigkeit in Deutschland beginnt.


Pflichten der Gastfamilie

Der Auftraggeber bestätigt, dass er die Merkblätter der Bundesanstalt für Arbeit "Aupair-Info für deutsche Gastfamilien" und "Aupair bei deutschen Gastfamilien" (deutsche Gastfamilien) erhalten, gelesen und verstanden hat und die darin genannten Voraussetzungen zur Aufnahme eines Au-pairs erfüllt. Außerdem versichert der Auftraggeber, alle in diesen Merkblättern genannten Regelungen und Bestimmungen zu beachten.

Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Verstöße gegen diese Bestimmungen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Au-pair, zur Ausweisung des Au-pairs oder zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Insbesondere die Einreise eines Nicht-EU-Au-pairs ohne gültiges Visum oder die Arbeitsaufnahme ohne entsprechende Arbeitsgenehmigung ist strafbar. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Beschaffung der Aufenthaltserlaubnis und der Arbeitsgenehmigung. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind von ihm zu tragen.

Zustandekommen des Vermittlungsvertrags

Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch Anmeldung des Auftraggebers über unser Online-Formular "Anmeldeformular für Familien" zustande. Alternativ durch Zusendung/Zufaxen der ausdruckbaren Version des schriftlichen Vermittlungsauftrags.

Der Auftraggeber bestätigt das Akzeptieren dieser AGB durch Anklicken (bzw. Ankreuzen) des entsprechendes Kästchens auf dem Formular. Bzw. durch Unterschrift im schriftlichen Vermittlungsauftrag.

Kostenlose Anmeldung, kostenlose Suche, kostenlose Kontaktdaten

Die Anmeldung und Mitgliedschaft bei "Aupair For Kids" über das Formular "Anmeldeformular für Familien" ist kostenlos.
Unsere Au-pair-Datenbank kann dann kostenlos durchsucht werden.

Es können dann bei uns kostenlos alle Kontaktdaten und Details jedes gewünschten Aupairs abgerufen werden.

Die Gastfamilie kann damit jedes Au-pair selbst kontaktieren, sich kennenlernen und sich optimal für ein Au-pair entscheiden.

Vermittlungsgebühren für Aupairs aus allen Ländern

  • Vermittlungsgebühr beträgt 330,- Euro.

Die vollständige Vermittlungsgebühr ist sofort fällig, sobald der Au-pair-Vertrag zustande gekommen ist und das Au-pair das Visum beantragt hat.
Bei Au-pairs aus EU-Ländern, aus der Schweiz und aus den USA ist die vollständige Vermittlungsgebühr sofort fällig, sobald die Gastfamilie sich für das Aupair entschieden hat und das Au-pair zugesagt hat und sobald der Au-pair-Vertrag zustande gekommen ist.
Stammkunden bekommen 10 % Ermäßigung bei der Vermittlungsgebühr.

Vermittlungsgebühren für Wechsel-Aupairs

  • Vermittlungsgebühr pro verfügbares Aufenthalts-Monat: 30,-/Monat

Die vollständige Vermittlungsgebühr ist sofort fällig, sobald das Au-pair zur Familie angereist ist.
Die Vermittlungsgebühr wird nur dann fällig, wenn das Au-pair zur Familie angereist ist.
Beim Wechsel eines Au-pairs in eine neue Gastfamilie, übernimmt die neue Gastfamilie die Fahrt-Kosten für die Anreise.
Dasselbe gilt für Vorstellungsgespräche oder -Besuche bei neuen Gastfamilien.
Die Vermittlungsgebühr hängt von der Dauer des maximal noch verfügbaren Au-pair-Aufenthaltes ab.
Es wird pro angefangenes Monat gerechnet.

Gebühr für selbst gefundene Aupairs

Auch bei selbst angeworbenen Au-pairs (nicht aus unserer Galerie) können wir bei der Bearbeitung und Abwicklung aller Formalitäten helfen und einen Au-pair-Vertrag ausstellen.

  • Bearbeitungsgebühr für selbst gefundenes Au-pair: € 150,-

Sollte das von Ihnen selbst ausgesuchte Au-pair kein Visum bekommen oder zu Ihnen nicht anreisen, wird diese Gebühr nicht zurückerstattet.
Sie kann nur der neuen vollen Vermittlungsgebühr angerechnet werden, falls Sie sich entscheiden ein anderes Au-pair durch "Aupair For Kids" einzuladen.
Die Bearbeitungsgebühr für selbst gefundene Au-pairs hängt nicht von der geplanten Dauer des Au-pair-Aufenthalts ab.

Die Gebühren

Alle Beträge verstehen sich als Brutto-Beträge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Es wird eine Rechnung ausgestellt.

Vertragserfüllung

Bei den Gebühren an die Gastfamilie handelt es sich um die Kosten für eine Dienstleistung. Die Dienstleistung ist durch den Vermittler erbracht, sobald der Au-pair-Vertrag zustande gekommen ist und das Au-pair das Visum beantragt hat, bzw. sobald das Wechsel-Aupair bei der Familie angekommen ist.
Ein Wechsel-Aupair gilt als bei der Familie angekommen und aufgenommen, ab der ersten Übernachtung.
Sie ist unabhängig davon, ob das Au-pair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird.
Die Vermittlung beinhaltet den Austausch von Kontaktdaten zwischen Au-pair und Gastfamilie sowie die Unterstützung und Beratung bei den Formalitäten. Darüber hinaus betreut der Vermittler während des gesamten Au-pair-Aufenthalts die Gastfamilie und das Au-pair.

Ablehnung von Vermittlungsaufträgen

Der Auftragnehmer "Aupair For Kids" behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au-pairs, die nachweislich fehlerhafte Angaben zur Vermittlung gegeben haben, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Grundlage über das europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen.

Kündigung des Vermittlungsvertrages

Der Auftraggeber kann vor dem Abschluss eines "Au-pair-Vertrags" mit dem Aupair, bzw. vor der Ankunft des Wechsel-Aupairs bei der Gastfamilie jederzeit kostenfrei vom Vermittlungsauftrag zurücktreten.

Gastfamilie möchte zurücktreten

Wird der Vermittlungsauftrag von Seiten der Gastfamilie gekündigt, nachdem der Au-pair-Vertrag abgeschlossen wurde, kann der Vertrag nicht mehr gekündigt werden, da er sich bereits in Bearbeitung befindet. Kann oder möchte die Familie das Au-pair dann nicht mehr aufnehmen, ist dennoch die volle Vermittlungsgebühr fällig, da dies nicht das Verschulden von "Aupair For Kids" ist. Die Vermittlung hat insofern dennoch stattgefunden. Es wird in diesem Fall später jedoch nicht kostenlos ein anderes Au-pair neu vermittelt.
Darüber hinaus ist die Gastfamilie in diesem Fall verpflichtet, dem Au-pair alle bereits angefallenen Kosten (z.B. Fahrt zur Botschaft, Visumgebühren, Reisebuchung) zu erstatten.

Das Aupair möchte zurücktreten

Sollte das Au-pair, nachdem es das Visum beantragt hat, aus Gründen von Seiten des Au-pairs nicht zu Ihnen anreisen (z.B. wegen Unfall, plötzlicher Krankheit, geänderten Lebensplänen), also vom Au-pair-Vertrag zurücktreten, bemüht sich "Aupair For Kids" ohne weitere Kosten um eine/n Ersatzbewerber/in.

Möchte die Gastfamilie in diesem Fall jedoch kein anderes vorgeschlagenes Aupair aufnehmen und tritt die Gastfamilie also auch vom Vertrag zurück, wird statt der Vermittlungsgebühr eine Bearbeitungsgebühr von 30,- als Aufwandsentschädigung berechnet.

Eine bereits bezahlte Vermittlungsgebühr wird in den genannten Fällen gutgeschrieben. Ein verbleibender  Differenzbetrag wird durch Überweisung auf Ihr Konto zurückerstattet. Eine Rückzahlung per Scheck oder Bar ist nicht möglich.

Der Rücktritt vom Vertrag muss uns in jedem Fall unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

Der Au-pair-Vertrag

Der Au-pair-Vertrag ist ein schriftliches Dokument, das zwischen Gastfamilie und Au-pair abgeschlossen werden muss, sobald sich beide für einen Au-pair-Aufenthalt entschieden haben. Die Gastfamilie ist verpflichtet, den Au-pair-Vertrag abzuschließen, bevor das Au-pair anreist.

Meldung an Aupair For Kids

Die Gastfamilie ist verpflichtet, die Aufnahme eines vermittelten Au-pairs bzw. den Abschluss des Au-pair-Vertrags unverzüglich, jedoch spätestens nach drei Tagen an "Aupair For Kids" zu melden.

Aupair-Versicherung

Die Gastfamilie ist verpflichtet, das aufgenommene Au-pair durch private und/oder gesetzliche Versicherungsträger gegen Unfall, Krankheit, Schwangerschaft und Geburt zu versichern.
Darüber hinaus muss das Au-pair während seiner Reise nach Deutschland und zurück nach Hause versichert sein.
Bei einer Unterlassung der Versicherungspflicht trägt die Gastfamilie die Kosten der ambulanten oder stationären Behandlung des Au-pairs, gegebenenfalls bis zu dessen vollständiger Genesung oder Transportfähigkeit. Es gibt auch die Möglichkeit eine Versicherung für Abschiebkosten abzuschließen.
Es ist empfehlenswert eine Privathaftpflichtversicherung für das Au-pair abzuschließen. "Aupair For Kids" haftet nicht für durch das Au-pair verursachte Schäden bei der Gastfamilie oder Dritten. "Aupair For Kids" übernimmt keine Kosten für An- und Abreise sowie für Abschiebung des Au-pairs.

Vorzeitige Kündigung des Au-pair-Vertrages während des Au-pair-Aufenthalts

Sollte der Au-pair-Vertrag zwischen Gastfamilie und Au-pair während des Au-pair-Aufenthalts von mindestens einer der beiden Vertragsparteien vorzeitig gekündigt werden, so ist dies "Aupair For Kids" unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gastfamilie und das Au-pair müssen eine schriftliche Berichterstattung bei "Aupair For Kids" abgeben, die dann der Ausländerbehörde vorgelegt werden muss. Die Ausländerbehörde entscheidet für beide Seiten, ob eine Umvermittlung genehmigt werden kann.

Es ist eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Wochen (ab Eingang der Kündigungsanzeige bei "Aupair For Kids") einzuhalten.
Mindestens so lange ist für das Au-pair noch Kost und Logis zur Verfügung zu stellen.

Es ist verboten, das Au-pair mittellos vor die Tür zu verweisen. Nach der erfolgreichen Vermittlung tragen die Gasteltern und nicht "Aupair For Kids" die Verantwortung.
Für das Au-pair wird innerhalb von 14 Tagen versucht eine andere Gastfamilie zu finden. Scheitert dies, muss das Au-pair auf eigene Kosten die Heimreise antreten.

Eine fristlose Kündigung ist nur bei schweren Verfehlungen (z.B. Diebstahl, Misshandeln der Kinder etc.) möglich. In diesem Fall muss "Aupair For Kids" sofort benachrichtigt und die Ausländerbehörde bzw. die Polizei eingeschaltet werden.

Vorzeitige Trennung, Neuvermittlung eines Au-pairs

Sollte es innerhalb von 4 Wochen nach Ankunft des Au-pairs zu einer vorzeitigen Trennung kommen, bemüht sich "Aupair For Kids" um eine kostenlose Neuvermittlung für die Gastfamilie. Die Neuvermittlung kann nur dann ohne weitere Vermittlungsgebühr erfolgen, wenn nachweislich vom Au-pair die vereinbarten Aufgaben nicht erfüllt wurden, keine Möglichkeit zum Vertrauensaufbau möglich ist oder das Au-pair von sich aus die Gastfamilie bereits im ersten Monat wieder verlässt.
Bei Kündigung nach der 4-Wochenfrist besteht kein Anspruch auf kostenfreie Neuvermittlung eines Au-pairs.
Für Gastfamilien, die ein Au-pair selbst anwerben und nur die Abwicklung und Betreuung durch "Aupair For Kids" in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf kostenlose Neuvermittlung eines Au-pairs.

Leistungsumfang der Betreuung

Die Betreuung des Au-pairs und der Gastfamilie umfasst die persönliche und individuelle telefonische Beratung und Betreuung beider Seiten bei Problemen des Alltags und/oder im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen von Gastfamilie und Au-pair.

Sonstige Vereinbarungen und Regelungen

Au-pairs und Gastfamilien können nach eigenem Ermessen gleichzeitig bei anderen Agenturen
angemeldet sein. Insofern ist es nicht auszuschließen, dass das selbe Au-pair zeitnah auch durch eine andere Agentur
an eine Gastfamilie vorgeschlagen wird. Darauf haben wir keinen Einfluss.
Wenn eine bei uns registrierte Gastfamilie ein durch uns vorgeschlagenes
Au-pair zeitnah ebenfalls durch eine andere Agentur oder selbst durch eine andere Internetseite findet,
gilt das Au-pair dennoch als durch uns vorgeschlagen. Folglich gilt es auch als durch
uns vermittelt, wenn das Au-pair zur Gastfamilie angereist ist.
Die Vermittlungsgebühr wird nach Au-pair-Anreise lt. unsere AGB in diesem Fall fällig,
unabhängig davon ob der Familie durch andere Agenturen oder Dienstleistern gleichzeitig
Kosten entstehen.

Um eine Doppelvermittlung zu Verhindern, kann die Gastfamilie uns alle Namen von bereits anderweitig
gefundenen Au-pairs nennen, bevor sie sich bei uns registriert, Vorschläge anfordert oder Vorschläge von uns erhält.
Au-pairs gelten auch dann als durch uns vorgeschlagen, wenn die Gastfamilie die Kontaktdaten/Details
eines Au-pairs über den Member-Bereich selbst abgerufen hat. Über den Member-Bereich
können Familien sich somit über elektronischem Weg Au-pairs vorschlagen lassen.
Das Abrufen von Au-pair-Details durch Familien wird in unserer Datenbank aufgezeichnet,
um möglichen Missbrauch der Kontaktdetails nachweisen zu können.

Auf Wunsch ist es im Raum München möglich, das Au-pair per KFZ durch uns zur Familie bringen zu lassen.
Z.B. Abholung vom Flughafen zur Familie, Anreise zum Kennenlernen usw.
Die Fahrtkosten dafür werden mit € 1,- pro km berechnet.
An- und Abfahrtskosten von unserer Hausadresse werden mitberechnet.
Eine gewünschte persönliche Begleitung des Au-pairs bei Behördengängen,
z.B. wenn die Gastfamilie keine Zeit hat das Au-pair zu begleiten, wird mit € 30,- pro angefangene Stunde berechnet. Fahrtzeiten und Fahrtkosten werden mitberechnet.

Zahlungen

Das Zahlungsziel wird auf der Rechnung angegeben. Wenn nichts anderes angegeben wurde, ist ein Zahlungsziel von 7 Tage ab Rechnungsdatum einzuhalten.
Es zählt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto, nicht der Einzahlungstag.

Im Fall von Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von € 5,- berechnet. Zusätzlich ist „Aupair For Kids“ berechtigt Zins in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank zu verlangen.

Im Falle von Zahlungsverzug wird ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet. Der Auftraggeber übernimmt alle Inkassogebühren, Anwalts- und Gerichtskosten, die zur Eintreibung der Beträge anfallen.
Im Falle von vereinbarten Ratenzahlungen wird sofort der restliche Gesamtbetrag fällig, wenn eine Rate nicht termingerecht bezahlt und auf eine Mahnung nicht reagiert wurde.

Haftungsausschluss

  • Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die das Aupair mittelbar oder unmittelbar gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten verursacht hat. Gleiches gilt für Zahlungsverpflichtungen des Aupairs.
  • Aupair For Kids haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben des Bewerbers. Bei Auswahl von geeigneten Bewerbern ist der Vermittler auf die Angaben der jeweiligen Bewerber und der Referenzgeber angewiesen. Falsche Angaben des Bewerbers führen nicht zu Schadenersatzansprüchen oder Anspruch auf Gebührenrückerstattung gegenüber Aupair For Kids.
  • Verspätet sich die Ankunft des Aupairs aufgrund von Verzögerungen bei der Visumerteilung oder aus anderen Gründen, so führt dieses nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber Aupair For Kids oder zum Anspruch auf Gebührenrückerstattung. Bei den Bundesbehörden, Konsulaten, Botschaften, etc. hat Aupair For Kids keinen Einfluss auf die Länge des Genehmigungsverfahrens, so dass von der Gastfamilie keine Regressansprüche für die Nichteinhaltung eines Antrittstermins gegenüber Aupair For Kids geltend gemacht werden können. Die Verzögerungen des Genehmigungsverfahrens z. B. durch fehlerhafte Angaben seitens Aupairs oder Gastfamilie, Behörden-Urlaub oder verloren gegangene Postsendungen können Aupair For Kids nicht angelastet werden und rechtfertigen keine Stornierung des Vermittlungsauftrages oder Abschläge bei der Vermittlungsgebühr.
  • Sollte das eingeladene Aupair die Aupair-Stelle nicht eintreten, so führt dieses nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber Aupair For Kids oder dem Aupair. Sofern die Gastfamilie die Gründe des Fernbleibens des Aupairs nicht zu vertreten hat, wird ihr auf Wunsch ersatzweise ein anderes Aupair vermittelt.
  • Sollte trotz Bemühungen des Auftragsnehmers keine Vermittlung zustande kommen, so führt dieses nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber Aupair For Kids.
  • Aupair For Kids übernimmt keine Kosten für An- und Abreise sowie für Abschiebung des Aupairs.

Datenschutz

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Angaben im Rahmen der Vermittlungstätigkeit von "Aupair For Kids" gespeichert oder an die am Vermittlungsverfahren beteiligten Dritten weitergegeben wird. Weiterhin sind Sie damit einverstanden, dass Ihre Adresse sowie Telefonnummer zur Kontaktaufnahme an andere Aupair-Familien oder Aupairs weitergegeben werden.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten erfolgt nach den strengen Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts.

Missbrauch der Bewerberdaten

Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, Daten bzw. Adressen von Aupairs oder Partneragenturen, die ihm von "Aupair For Kids" angeboten werden, an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Erfolgt durch die Weiterleitung der Daten an Dritte eine Vermittlung oder wird direkt zwischen Aupair und Gastfamilie, ohne Kenntnisse oder Zustimmung durch "Aupair For Kids", ein Vertrag geschlossen, so ist "Aupair For Kids" ein Schadenersatz in Höhe der entgangenen Vermittlungsgebühr zuzüglich einer Vertragsstrafe von € 500,- zu zahlen.

Schlussbestimmungen

Ergänzungen sowie Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden des Auftraggebers mit dem Aupair sowie mit "Aupair For Kids" sind nicht getroffen worden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtskräftigkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt.
Die Bestimmungen dieses Vertrages bleiben wirksam, wenn die Gastfamilie ein neues Aupair über "Aupair For Kids" aufnimmt und kein anderer Vertrag abgeschlossen wird.
Ein neuer Vertrag wird abgeschlossen, wenn die Gastfamilie "Aupair For Kids" erneut mit der Vermittlung eines neues Au-pairs beauftragt. Die Beauftragung kann durch E-Mail erfolgen. In diesem Fall werden die zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten, aktuellen AGB anstelle der im ursprünglichen Vertrag enthaltenen gültig.
Als Gerichtstand wird München vereinbart.
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


Haftung für Links
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen! Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angebrachten Links einschließlich der Links die vom Gästebuch/Forum ausgehen. Wir können auf den Inhalt dieser fremden Seiten keinen Einfluss nehmen. Die Verantwortung liegt hierfür ausschliesslich bei diesen Firmen usw.
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Tatjana Ortmann
Tangastr. 6
D-81827 München
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Tel.: +49-89-693944-17
Fax: +49-89-693944-18

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www.aupair-for-kids.com  www.aupair-for-kids.eu

 

 

Aufenthaltsdauer Es werden Bewerberinnen bevorzugt, die für 12 Monate als Aupair arbeiten möchten (oder auch 10 Monate).

Voraussetzungen Um an einem Aupair-Programm in Deutschland teilzunehmen, müssen Sie: Zwischen 18 und 24 Jahre alt sein.

Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben.

Wörter Au-pair, Aupair, Au pair, Au Pair, Au-Pair, aupairs, au pairs, au-pairs, Au-pair Agentur, Aupair-Vermittlung, Aupair-Agentur, Au-pair Versicherung, Versicherung Online, Versicherung, Au-Pair-Box, Agentur, Agenturen, Vermittlung, Vermittlungen, Deutschland, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Nanny, Kindermädchen, Erzieher, Erzieherin, Tagesmutter, Tagesmütter, Hausmädchen, Arbeit, Jobs, Stellensuche, Kinder, Eltern, Vermittlung, agencies, agency, babysitters, nannies, nanny, child minders, Ferienjobs, schwanger, Schwangerschaft, Babies, studenten, studentinnen, Studien, Studium, Stipendien, Auswandern, Auswanderung, Universitäten, Hochschulen, bewerben, Bewerbung, Lebenslauf, Geld, Pferde, Tiere, München, Bayern, Süddeutschland, Auslandsjobs, Praktika, Abenteuer, Reise, Ausland, Freundschaft, Freunde, Freundin, homestay, host family, single, adventure, travel, friendship, wife, husband, money, abroad, pregnant, pregancy, horses, animals, students, studies, chances, CV, curriculum vitae, students, student travel, france holiday, aupairsearch, au pair search, au-pair-search, au pair wizard, aupair wizard, au-pair-wizard, apply, application, au pair network, gijk, daad, agences, study abroad, universities, baby sitters, summer jobs, caregivers, childcare, child care, children, kids, day care, parenting, employment, jobs, work, housemaid, summer jobs, internships, baby sitters, mother's help, parents, temporary jobs, summer jobs, college jobs, international jobs, overseas jobs, temporary work, summer employment, vacation work, foreign languages, foreign countries, homestay, host family, single, adventure, travel, money, abroad, pregnant, pregancy, horses, animals, chances, CV, student travel, france holiday, aupairsearch, au pair search, au-pair-search, au pair wizard, aupair wizard, au-pair-wizard, apply, application, au pair network, langues, jeune fille, jeunes filles, garde d´enfants, travail, stages, enfants, nounous, instituteurs, institutrices, aventure, voyage, rencontre, se marier, argent,étranger, emploi, éstudiants, éstudiantes, bourse éstudes, éstudes, universitées, animaux, enceinte, grossesse, agencias, stica auxiliar, empleos, educadora, viajes, institutriz, institutrices, aventura, matrimonio, estranjero, estudiantes, estudios, bolsas, casamiento, casarse, ragazze alla pari, agenzia, bambini, educatore, educatora, lavoro, tirocinio, practicante, avventura, viaggio, viaggiare, studente, studentessa, kidnet, babynet, babyworld, Datenbank, Galerie, Gallery Au-pair aus Russland, Osteuropa, Asien, Afrika, Südamerika, USA, England, Italien, Aupair aus Frankreich, England, Großbritannien, Deutschland, Ungarn, Rumänien, Polen, Tschechien.

Dafür müssen Sie ein Aupair-Visum bei der deutschen Botschaft oder bei einem regional zuständigen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen.

Eine Monatskarte für die Fahrt zur Sprachschule.

Die Überstunden müssen zeitlich oder finanziell ausgeglichen werden.

Auf keinen Fall kann ein Aupair eine Putzfrau ersetzen und kann daher nicht zu grober Arbeit herangezogen werden.

Das Au-pair sollte die Möglichkeit haben, einen Sprachkurs und kulturelle Veranstaltungen zu besuchen.

Leichte Hausarbeiten zu verrichten: Also mitzuhelfen, die Wohnung bzw.

Arbeitszeit des Au-pair Das Au-pair hilft Ihnen 30 Stunden pro Woche (5-6 Stunden pro Tag) bei der Kinderbetreuung und bei leichten Hausarbeiten.

Auch an Feiertagen oder wenn die Familie im Urlaub ist, muss die Familie für die ausreichende Verpflegung des Au-pair sorgen.

Im Gegenzug für Ihre Hilfe gewährt Ihnen Ihre Gastfamilie freie Verpflegung, Unterkunft und ein Taschengeld.

In erster Linie ist das Au-pair für die Kinderbetreuung zuständig.

B.

Alle diese Kosten trägt im Prinzip das Aupair, es sei denn, es wurde ein anderes Arrangement mit der Familie vereinbart.

Staub saugen, Geschirr spülen, Wäsche aufhängen, bügeln, einkaufen, etc.

Die täglichen Aufgaben des Au-pair hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil Ihrer Familie ab und werden individuell zwischen dem Au-pair und der Familie festgelegt.

Während eines langen Aufenthaltes (12 Monate) haben Sie also Anrecht auf 4 Wochen bezahlten Urlaub.

Leistungen des Au-pair Wir empfehlen Ihnen, die ersten paar Tage nach der Ankunft des Au-pair gemeinsam mit ihm zu verbringen, um es mit der Umgebung und mit allen Aufgaben vertraut zu machen.

Sie leben in einer deutschen Familie, wo Sie auf die Kinder aufpassen und im Haushalt helfen.

Kinder in den Kindergarten oder in die Schule bringen bzw.

Bewerbungszeiten Das Bewerbungsverfahren läuft das ganze Jahr über, so dass Sie sich jederzeit bewerben können.

Gegenleistungen der Familie Für Ihre Mithilfe bekommen Sie: Unterkunft in einem eigenen Zimmer Freie Verpflegung Als Aupair nehmen Sie an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhalten das selbe Essen wie die Familienangehörigen.

In manchen Fällen kann die Beschäftigung auch kürzer sein, aber selten unter 6 Monaten.

Die Familie trägt die Kosten für eine Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung.

An die Agentur "Aupair For Kids" brauchen Sie nichts zu zahlen! Die Vermittlung ist für Sie kostenlos.

Freizeit und Urlaub Dem Au-pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zur Verfügung (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss frei sein).

Sie helfen ihm, seine in der Heimat erworbenen Deutschkenntnisse zu vervollkommen und bringen ihm die deutsche Kultur und das Gesellschaftsleben näher.

das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeitszeit.

Information for the Family - Informationen für die Familie Au-pair - Was ist das? Ein junger Mensch aus einem fremden Land wird in Ihre Familie wie ein neues Familienmitglied aufgenommen.

Bereit sein, sich für 6-12 Monate in eine deutsche Familie zu integrieren und sich auf die Mentalität der Gastfamilie einzustellen.

Die Familie kümmert sich um das Au-pair, wenn es krank ist.

Auch an Feiertagen oder wenn die Gastfamilie in den Urlaub fährt, muss die Gastfamilie für die ausreichende Verpflegung des Aupairs sorgen.

Letztlich ist die Dauer Ihres Aufenthaltes aber Vereinbarungssache mit der Gastfamilie.

Kosten für Ihre persönliche Bedürfnisse in Deutschland (Kleidung, Kino ,etc) Visumgebühr (zahlbar bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland).

Die Au-pair-Mädchen und -Jungen sind junge Menschen zwischen 18 und 24.

Abends zweimal pro Woche für Babysitting zur Verfügung stehen.

Ein Taschengeld in Höhe von mindestens € 260,- monatlich.

Die Überstunden müssen finanziell oder durch freie Tage ausgeglichen werden.

Als Au-pair möchten sie Erfahrungen sammeln, ihre Sprachkenntnisse verbessern und sich auf ihren späteren Werdegang vorbereiten.

Integration in die Familie.

Wenn Sie aus anderen Ländern kommen, benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland.

Wird das Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen Dauer zu.

Bitte sprechen Sie mit der Familie ab, wann Sie den Urlaub haben möchten.

Ihre Kinder werden in ihrem gewohnten familiären Umfeld betreut und müssen sich nicht an eine fremde Umgebung gewöhnen.

B.

B.

.

Sollte die Gastfamilie mehr Hilfe benötigen, so bedarf es der rechtzeitigen Absprache.

Ihre täglichen Aufgaben sollen ermöglichen, dass Sie in Ihrer Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilnehmen oder eine andere kulturelle Weiterbildungseinrichtung besuchen.

Für jeden vollen Beschäftigungsmonat steht Ihnen ein bezahlter Urlaub von 2 Werktagen zu.

Leichte Hausarbeiten zu verrichten: Also mitzuhelfen, die Wohnung bzw.

Durch das Au-pair erfährt Ihre Familie sehr viel über andere Länder und Kulturen.

Die Anmeldegebühren bei den Behörden und die Gebühr für die Visumverlängerung übernimmt die Gastfamilie.

Die Wartezeit auf das Visum kann bis zu 3 Monate betragen, daher sollen Sie sich möglichst früh bewerben.

Ihre Aufgaben als Aupair Kinder zu betreuen: Z.

Dauer des Au-pair Aufenthaltes Zumeist werden Au-pair für die Dauer von 10 bis 12 Monaten in die Familie aufgenommen, mindestens jedoch 6 Monate.

Vor allem erfahren Sie eine große Unterstützung bei den täglichen Organisationen.

das Haus sauber und in Ordnung zu halten, dazu gehört z.

Aufenthalts- und Einreisebestimmungen Aupairs aus EU/EWR-Staaten benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

das Haus sauber und in Ordnung zu halten, dazu gehört z.

Bzw.

Im Gegenzug hilft Ihnen das Au-pair bei der Betreuung Ihrer Kinder und bei leichten Hausarbeiten.

Informationen für das Aupair Aupair – Was ist das? Liebe Aupair-Kandidaten! Sie möchten für ein Jahr als Aupair nach Deutschland kommen und Ihre Sprachkenntnisse verbessern? Die Kultur und Bräuche des fremden Landes kennen zu lernen, Erfahrungen zu sammeln und neue Freundschaften zu knüpfen? Das Aupair-Programm ist die beste Möglichkeit, die deutsche Sprache im Zusammenleben mit Einheimischen zu lernen und ohne besondere Ausgaben zu reisen.

Das Au-pair nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält das selbe Essen wie die Familienangehörigen.

Kinderlieb sein und Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben.

Arbeitszeit Die Mithilfe bei der Gastfamilie als Aupair beträgt 30 Stunden pro Woche (5-6 Stunden am Tag).

Es sei denn, Sie haben sich schon in der Bewerbung eine bestimmte Ernährungsform gewünscht und die Gastfamilie hat sich einverstanden erklärt.

Eventuell vorhandene Haustiere zu versorgen.

abholen, mit ihnen spielen, spazieren gehen oder ihnen Bücher vorlesen, sie waschen und anziehen, Essen vorbereiten, füttern, etc.

Zu den täglichen Aufgaben des Au-pair gehört im Allgemeinen: Kinder zu betreuen: Kinder zur Schule bzw.

Die Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie.

Die Besorgung privater Angelegenheiten des Au-pair (z.

Wenn das Au-pair 6 Monate bleibt, hat es einen Urlaub von 2 Wochen Dauer, ansonsten für jeden vollen Monat einen Urlaub von 2 Werktagen.

Einfache Mahlzeiten zuzubereiten.

Bei der Bewerbung muss jedoch eine Bearbeitungszeit berücksichtigt werden, die (je nach Qualität Ihrer Unterlagen) bis zu drei Monate dauern kann.

B.

Ein Taschengeld in Höhe von mindestens € 260,- monatlich Die Gastfamilie schließt für Sie eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab.

Staub saugen, Geschirr spülen, Wäsche aufhängen, bügeln, einkaufen, etc.

Einfache Mahlzeiten zuzubereiten.

in den Kindergarten bringen und sie wieder abholen; Kindern beim Waschen und Ankleiden helfen sowie sie ins Bett bringen; mit ihnen spielen, basteln, spazieren gehen oder ihnen Bücher vorlesen; Essen vorbereiten oder sie füttern, etc.

Gebühren für die Sprachkurse in Deutschland (je nach Kurs und Schule) sowie Kosten für kulturelle Veranstaltungen.

Freie Verpflegung.

Abends zweimal pro Woche Babysitting.

Bitte bedenken Sie, dass dem Au-pair nicht die gesamte Verantwortung für den Haushalt übertragen werden kann, aber dass für Sie dennoch eine wesentliche Entlastung entsteht.

Freizeit und Urlaub Einmal in der Woche steht Ihnen ein voller Ruhetag zu.

Kosten, die auf Sie zukommen Reisekosten für die Hin- und Rückfahrt zwischen Ihrem Heimatland und Deutschland.

Wenn Sie berufstätig sind, haben Sie das beruhigende Gefühl, dass die Kinder auch nach der Schule oder nach dem Kindergarten in guten Händen sind.

Im Krankheitsfall sorgt die Familie für Sie.

bei einem Aufenthalt von 6 Monaten stehen Ihnen 2 Wochen bezahlter Urlaub zu.

Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlass überschritten werden, so bedarf dies der vorherigen Absprache.

Das Aufräumen des eigenen Zimmer zählt nicht als Arbeitszeit.

Dies soll mindestens einmal im Monat ein Sonntag sein.

Auf keinen Fall kann das Au-pair eine Putzfrau ersetzen und kann daher nicht zu grober Arbeit herangezogen werden! Leistungen der Familie Die Familie stellt dem Au-pair ein eigenes Zimmer zur Verfügung.

Kommen Sie aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus den USA, brauchen Sie einen gültigen Reisepass.

Eventuell vorhandene Haustiere zu versorgen.

Eine Monatskarte für die Fahrt zur Sprachschule